SEITE: 487 -- - Data: Schornsteinfegermeister & Gebäudeenergieberater HWK & Sachkundiger Asbest ASI nach TRGS 519 & Fachkraft für Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676 & KfW-Energie-Effizienz-Experte

Eigentümerpflicht seit 2008

19.03.2024 09:42 Uhrvon Kai Henss

 

 Information für Hauseigentümer zur Gashausschau nach der TRGI 2008

Stand: März 2011

Die TRGI 2008 "Technischen Regeln für Gasinstallationen" gemäß Punkt 13.3.1.1 verpflichtet Sie, als Hauseigentümer, die Gasleitungen im Haus zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen. Diese Maßnahme dient der Erhöhung der Sicherheit in der Gasversorgung.

Die Neuinstallation im Haus überprüfen wir vor der Inbetriebnahme der Gasanlage auf Dichtheit. Erst dann wird sie freigegeben. Alle 12 Jahren muss diese Gebrauchsfähigkeitsprüfung durch ein Fachunternehmen wiederholt werden. Als Nachweis stellen wir Ihnen eine Prüfbescheinigung aus.

Im Rahmen einer jährlichen Gas-Hausschau (Sichtkontrolle) müssen alle frei verlegten Erdgasleitungen, sowie Absperreinrichtungen am Hausanschluss und am Zähler auf einen einwandfreien Zustand kontrolliert werden. 

Gemäß TRGI liegt die Verantwortung für die Innenleitungen des Gasanschlusses (ab der Hauptsperreinrichtung) bei Ihnen, also dem Hauseigentümer (Anlagenbetreiber). Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht sind Sie für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Instandhaltung Ihrer Hausgasanlage verantwortlich. Auch wenn die Anlage ganz oder teilweise einem oder Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen wird, bleiben Sie als Eigentümer verantwortlich.

Nutzen Sie das Kontaktformular oder sprechen Sie uns einfach an!